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   VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678   

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VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678 (https://dejure.org/2018,11710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2018 - 21 CS 17.1678 (https://dejure.org/2018,11710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2018 - 21 CS 17.1678 (https://dejure.org/2018,11710)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Verbot des Waffenerwerbs und -besitzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht; Erfolglose Beschwerde des Antragstellers; Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen; Unzuverlässigkeit; Sog. "Reichsbürgerbewegung"; Untersagung; Meinungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
    Diese Voraussetzungen liegen unter anderem bei Personen vor, welche die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht besitzen (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 35).

    Sie dienen vielmehr allein der Verhütung und Abwehr von Gefahren für die übrige Bevölkerung, die von einem Waffenbesitzer ausgehen, der keine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass er mit Waffen oder Munition in einer Weise umgeht, die Dritte in ihren Rechten nicht gefährdet (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 32; Gerlemann in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 41 Rn. 4).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17).
  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
    1.2.1 Personen, die der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - alle juris).
  • VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
    1.2.1 Personen, die der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - alle juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
    1.2.1 Personen, die der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - alle juris).
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
    1.2.1 Personen, die der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - alle juris).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
  • VG München, 08.06.2017 - M 7 S 17.933

    Widerruf des Kleinen Waffenscheins aufgrund Nähe zu Reichsbürgern

  • VG Aachen, 28.10.2019 - 6 K 1526/19

    Zweifel an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur

    vgl. zum Waffenrecht: OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris Rn. 17 ff.; HessVGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 5 und 10; BayVGH, Beschuss vom 12. März 2018 - 21 CS 17.1678 -, juris Rn. 15 und 19, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 21 CS 17.1519 -, juris R. 12 und 14, und Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, juris Rn. 11 und 13; OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris Rn. 17 und zum LuftSiG: VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 6 L 1452/18 -, juris Rn. 14 f.

    vgl. VG Greifswald, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 A 2168/17 HGW -, n.v., S. 11, und zum Waffenrecht HessVGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 5, sowie BayVGH, Beschuss vom 12. März 2018 - 21 CS 17.1678 -, juris Rn. 19, und Beschluss vom 15. Januar 2018 - 21 CS 17.1519 -, juris R. 14; OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris Rn. 17.

  • VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Unabhängig davon wäre ein solcher Eingriff gerechtfertigt (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - juris Rn. 22).

    Der Widerruf der Waffenbesitzkarten dient vielmehr allein der Verhütung und Abwehr von Gefahren für die übrige Bevölkerung, die von einem Waffenbesitzer ausgehen, der keine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass er mit Waffen oder Munition in einer Weise umgeht, die Dritte in ihren Rechten nicht gefährdet (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - juris Rn. 2).

  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof offenbar auch in Abkehr von der eigenen langjährigen ständigen Rechtsprechung (so bislang insbesondere auch in Fällen sog. "Reichsbürger", vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2019 - 21 CS 18.2518 - juris Rn. 13; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - juris Rn. 24; vgl. auch B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - juris Rn. 22) neuerdings im Fall eines sog. "Reichsbürgers" die Auffassung vertreten möchte, § 41 Abs. 2 WaffG (gemeint wohl § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG) verlange nach einer Prognose, in deren Rahmen eine Anwendung von § 5 WaffG nicht ohne weiteres in Betracht komme und es könne allein aus der Einordnung als "Reichsbürger" nicht auf eine vollumfängliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2023 - 224 CS 23.785 - juris Rn. 18), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
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